
Der erpresserische Menschenraub ist nach deutschem Strafrecht gem. {§|239a|stgb|juris} Strafgesetzbuch (StGB) ein Verbrechen, bei dem der Täter einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um dessen Wohl oder die Sorge eines Dritten um das Wohl des Opfers zu einer Erpressung ({§|253|stgb|juris} StGB) au...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Erpresserischer_Menschenraub

Entführen oder Sich-Bemächtigen einer Person in der Absicht einer Erpressung ; in Deutschland strafbar mit Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren, bei leichtfertiger Todesverursachung mit lebenslanger Freiheitsstrafe. – Österreich: 10 – 20 Jahre Freiheitsstrafe. Geisel.
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https://www.wissen.de//lexikon/erpresserischer-menschenraub
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